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2. Lockdown: Erreichbarkeit, Öffnungszeiten

Zur Erreichbarkeit und den Öffnungszeiten während des 2. Lockdowns siehe unten

von Mag. Andreas Strobl
am 2. November 2020
in Allgemein
Anwalt Strafverteidiger Rechtsanwalt

Anwalt Strafverteidiger Rechtsanwalt

Während des 2. Lockdowns vom 03.11.2020 bis zum 30.11.2020 bestehen keine Einschränkungen:

Die Öffnungszeiten sind wie immer von Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr. Jedenfalls wird ersucht, Termine Vorab telefonisch zu vereinbaren.

Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr gegeben. Dazu stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung: 0699 12 40 44 00 oder 907 69 93 210.

Weitere Kontaktaufnahmen können per E-Mail unter office@rechtsanwalt-strobl.at und per Fax unter 907 69 93 100 erfolgen.

BItte beachten Sie, dass in jedem Fall vor Betreten des Büros ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen und ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten ist.

Tags: AnwaltCOVID-19LockdownRechtsanwaltSARS-CoV-2Strafverteidiger
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